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21. August 2026 07:04 Uhr
Bild: DPA
Wer geblitzt wird, kann sich künftig nicht allein auf fehlende Rohmessdaten berufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen auch dann vor Gericht verwertet werden dürfen, wenn das Messgerät diese Daten nicht speichert.Mit dem Beschluss vom 2. Juli 2026 (Az. 4 StR 235/25) beendet der BGH einen jahrelangen Streit unter deutschen Gerichten.Autofahrer wehrt sich gegen Blitzer
Ausgangspunkt war ein Autofahrer, der im Januar 2023 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wurde. Erlaubt waren 100 km/h, nach Toleranzabzug lag er 35 km/h darüber. Das Amtsgericht St. Ingbert verhängte 250 Euro Bußgeld.
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