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9. Oktober 2026 08:14 Uhr
Bild: Marcus Lieder
E-Auto-Fahrer zahlen an öffentlichen Ladesäulen sehr unterschiedliche Preise. Entscheidend ist unter anderem, ob man sich beim jeweiligen Ladeanbieter registriert bzw. einen eigenen Abo-Tarif abgeschlossen hat oder ohne Bindung an einen Anbieter nur spontan Strom zapfen will (Roaming).Beim Roaming erheben die Ladestromanbieter teils erhebliche Aufschläge für Nichtkunden, sogenannte Roaming-Gebühren. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München 1 (Aktenzeichen 33 O 2062/25) könnte nun Auswirkungen auf die europäische Ladebranche haben, meldet die "Automobilwoche".
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