Wie weit geht öffentliches Interesse beim Elektroauto-Ladenetzausbau – und was muss man als Privatperson erdulden? Eine Kleinstadt bei Aachen (NRW) bereicherte diese alte Frage um eine neue (juristische) Episode: Es gibt Streit um den Ort einer Schnellladesäule. Die hatten die kommunalen Stadtwerke in Würselen errichtet. Sie stand auf dem Bürgersteig neben Parkplätzen. Dieses Stückchen Land ist allerdings Privatgrund, es gehört einem Hausbesitzer aus der Straße.
Der Eigentümer reichte Klage ein, als er die Ladesäule entdeckte. Der Mann "schäumte vor Wut" über diese "Selbstherrlichkeit", wie die "Aachener Zeitung" bei einem Ortstermin feststellte. Für Ärger sorgte vor allem, dass der Netzbetreiber ihn nicht zuvor um Erlaubnis gefragt hatte. Ein Versuch der gütlichen Einigung durch die Stadt scheiterte: Sie wollte das Grundstück mit einer Fläche von 59 Quadratmetern kaufen. Doch der angebotene Preis war dem Eigentümer zu niedrig – die Stadtentwicklungsgesellschaft wollte nicht mehr als zehn Euro pro Quadratmeter zahlen.